In der Regel fahren wir innerhalb von 15–30 Minuten nach Eingang des Anrufs los.
Je nach Standort kann die Anfahrt bis zu 1 Stunde dauern.
Wir sind jedoch stets bemüht, so schnell wie möglich bei Ihnen zu sein.
Ja. FuneralPlaner ist 24 Stunden erreichbar – auch nachts, an Wochenenden und Feiertagen.
Die Abholung erfolgt jederzeit würdevoll und professionell.
Wir kümmern uns um:
Sie müssen sich um nichts kümmern.
Ja. FuneralPlaner bietet auch Vorsorge- und Planungsleistungen vor dem Todesfall an.
Dazu gehören:
Unter Vorsorge versteht man, nicht nur zu Lebzeiten festzuhalten, wie Ihre Bestattung und organisatorischen Wünsche im Todesfall geregelt werden sollen. Vielmehr geht es darum, die eigenen Wünsche zum „Wie“ und „Was“ frühzeitig zu formulieren – damit im Ernstfall Klarheit herrscht.
Dazu gehören zum Beispiel Fragen wie: Wer erhält was? Wer kümmert sich um die Kinder? Wer soll Entscheidungen treffen? Auch wichtige Dokumente, Zugänge und Zuständigkeiten können dabei geregelt werden.
Vorsorge bringt viele Vorteile:
Entlastung der Angehörigen: Ihre Familie muss in einer emotional schwierigen Zeit weniger entscheiden und organisieren.
Sicherheit und Klarheit: Ihre Wünsche sind festgehalten und können respektiert umgesetzt werden.
Finanzielle Planbarkeit: Kosten können frühzeitig geklärt und transparent geplant werden.
Selbstbestimmung: Sie bestimmen, was zu Ihnen passt – statt dass andere spontan entscheiden.
Wir organisieren:
Ja. FuneralPlaner verfügt über eine eigene Sargmanufaktur und bietet:
Auch der von uns bereitgestellte Gemeindesarg hebt sich maßgeblich von den üblichen Särgen anderer Bestattungsunternehmen ab – sowohl in Qualität als auch in Ästhetik.
Während viele Standard-Gemeindesärge schlicht und funktional sind,
setzt Funeralplaner bewusst auf:
Die Kosten für einen Sarg liegen je nach Modell und Ausführung in einer grossen Preisspanne – ab ca. CHF 500.– (z. B. Gemeindesarg) bis hin zu CHF 10’000.–.
Wichtig ist, dass Sie sich bei der Auswahl nicht unter Druck setzen lassen. Seriöse Anbieter führen in der Regel ein Sortiment von 10 bis 20 verschiedenen Modellen, sodass eine Auswahl möglich ist, die sowohl zu den persönlichen Wünschen als auch zum Budget passt.
Ja, diese stellen wir selbst her und versetzen sie in der ganzen Schweiz.
Wir bieten Grabsteine aus hochwertigem Granit in verschiedenen Farben und Formvariationen – individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche.
So entsteht ein würdevolles Andenken und ein bleibender Ort der Erinnerung.
Die Kosten hängen von Ausführung, Grösse und Beschriftung ab.
Einen Einzelgrabstein bieten wir bereits ab CHF 2’900.– an, einen Familiengrabstein ab CHF 5’500.–.
In diesen Preisen sind Erstellung, Beschriftung, Bewilligung sowie das Versetzen bereits inbegriffen.
In der Schweiz übernehmen die Gemeinden im Todesfall meistens diverse gesetzlich vorgesehene Basisleistungen.
Dazu gehören in der Regel:
Diese Leistungen werden direkt durch die Gemeinde bezahlt oder an Sie zurückerstattet.
Als Angehörige sind Sie selbstverständlich frei, die Bestattung ganz nach Ihren persönlichen Wünschen zu gestalten.
Auf Wunsch können Sie zum Beispiel einen anderen Sarg wählen, eine kosmetische Behandlung (Thanatokosmetik) in Anspruch nehmen oder zusätzliche, individuelle Dienstleistungen von Funeralplaner ergänzen.
Solche erweiterten Leistungen werden von uns transparent und separat verrechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen eine persönliche Offerte.
Wir beraten, unterstützen und entlasten Sie umfassend bei den wichtigsten administrativen Angelegenheiten nach einem Todesfall – unter anderem in folgenden Bereichen:
Zivilstandesamt (Meldungen und Formalitäten Grabwahl)
Sozialversicherungen / AHV-Leistungen (inkl. Ergänzungsleistungen), BVG
Krankenkassenabrechnungen
Privatversicherungen (Leistungsabklärungen und Meldungen)
Lohnnachgenuss-Leistungen und weitere Ansprüche
Erbschafts- und Steuerfragen (Organisation & erste Orientierung)
Behördenkorrespondenz und allgemeiner Schriftverkehr
Gerne klären wir gemeinsam, welche Schritte in Ihrer Situation notwendig sind – diskret, strukturiert und ohne unnötige Belastung für Sie.
Ja. Bei Bedarf übernehmen wir auch die Auslandsüberführung von Verstorbenen.
Dafür setzen wir spezialisierte Überführungsfahrzeuge ein und kümmern uns um die notwendigen organisatorischen Schritte.
Uns ist es wichtig, Angehörige in dieser emotional belastenden Situation einfühlsam und zuverlässig zu begleiten, ohne sie unnötig zusätzlich finanziell zu belasten. Deshalb sind unsere Überführungstarife fair und transparent.
Die Kosten sowie die Leistungen werden je nach Zielland und Aufwand entsprechend angepasst. Gerne erstellen wir Ihnen dazu eine persönliche Offerte.
FuneralPlaner ist in der ganzen Schweiz und FL tätig.
Unsere Zentrale befindet sich in St. Gallen, und wir arbeiten mit einem starken nationalen Netzwerk, um Angehörige zuverlässig und zeitnah zu unterstützen.
Zusätzlich sind wir auch im grenznahenDeutschland, Österreich, Italien und Frankreich aktiv und organisieren auf Wunsch weltweite Überführungen und Repatriierungen – ebenso wie Rückführungen in die Schweiz.
Hinter FuneralPlaner steht ein erfahrenes Team aus Betreuung, Bestattung und Fachberatung, das Angehörige in allen organisatorischen und administrativen Bereichen zuverlässig unterstützt.
Unser Team besteht unter anderem aus:
FINMA-zertifizierten Fachpersonen, die Sie bei Fragen rund um administrative Abläufe, Ämter, Versicherungen und Bankthemen begleiten
Hygienefachkräften (Swissnoso), spezialisiert auf Hygiene und Infektionsprävention
Für weiterführende Fachfragen arbeiten wir zusätzlich mit einem bewährten Netzwerk zusammen, darunter:
Medizinische Berater aus verschiedenen Spitälern und Pflegeeinrichtungen
Juristen und Treuhänder, insbesondere in den Bereichen Erbrecht, Familienrecht, Testamente und Nachlassregelungen
Bei FuneralPlaner richtet sich der Zeitpunkt der Überführung vollständig nach den Wünschen der Angehörigen.
Wir fahren zwar in der Regel innerhalb von 15–30 Minuten los, um zeitnah vor Ort zu sein, doch die eigentliche Überführung erfolgt erst dann, wenn die Familie bereit ist.
Sie bestimmen das Tempo – wir respektieren den Moment.
Ob sofort, oder nach einigen Stunden, wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen, und begleiten den Abschied würdevoll, ruhig und professionell.
Ja, auf Wunsch kann der Verstorbene auch zu Hause aufgebahrt werden, in der Regel für zwei Tage, damit sich Familie und Angehörige in vertrauter Umgebung in Ruhe verabschieden können.
Für eine würdevolle und hygienisch einwandfreie Aufbahrung setzen wir spezielle professionelle Kühlgeräte ein.
Diese gewährleisten:
Unser geschultes Team übernimmt den gesamten Aufbau, die Betreuung und die spätere Überführung – diskret, respektvoll und mit höchster Sorgfalt.
Thanatokosmetik ist eine kosmetische und hygienische Versorgung von Verstorbenen. Ziel ist es, den Menschen für die Aufbahrung oder Abschiednahme würdig und natürlich vorzubereiten.
Der letzte Anblick eines geliebten Menschen ist oft derjenige, der Angehörigen besonders stark in Erinnerung bleibt. Aus diesem Grund bietet FuneralPlaner Thanatokosmetik an, um einen ruhigen, friedlichen Abschied zu ermöglichen.
Sie kann besonders hilfreich sein bei:
einer offenen Aufbahrung oder Abschiednahme
sichtbaren Veränderungen durch Krankheit, Alter oder Medikamente
Verletzungen oder Spuren nach einem Unfall (je nach Situation)
einem längeren Zeitraum bis zur Bestattung oder Überführung
Thanatokosmetik umfasst je nach Bedarf z. B. Reinigung, Rasur, Haar- und Hautpflege sowie ein dezentes Make-up. Sie dient nicht der „Verschönerung“, sondern der Wiederherstellung eines natürlichen, gepflegten Erscheinungsbildes.
Die Totenstarre (Rigor mortis) beginnt in der Regel einige Stunden nach dem Tod – meist nach ca. 2 bis 6 Stunden. Sie erreicht ihren Höhepunkt ungefähr nach 12 bis 24 Stunden und löst sich danach nach und nach wieder. In der Regel endet die Totenstarre nach ca. 24 bis 48 Stunden.
Bitte beachten Sie: Der genaue Zeitpunkt kann je nach Temperatur, körperlicher Verfassung und Umgebung variieren.
Wann ist die beste Zeit für Versorgung und Einkleidung?
Die beste Zeit für die Versorgung und Einkleidung ist möglichst früh nach dem Tod, idealerweise vor dem vollständigen Eintritt der Totenstarre. In dieser Phase ist der Körper noch beweglicher, was eine schonende, respektvolle Vorbereitung deutlich erleichtert.
Falls die Totenstarre bereits eingesetzt hat, ist eine würdevolle Versorgung und Einkleidung trotzdem möglich – sie kann jedoch je nach Situation mehr Zeit und Erfahrung erfordern. FuneralPlaner begleitet Sie dabei professionell und mit der nötigen Sorgfalt.
| Situation | Richtige Notfallnummer | Bemerkung |
|---|---|---|
| Natürlicher Tod zu Hause | Hausarzt oder 144 | Hausarzt benachrichtigen – wenn nicht erreichbar oder kein Arzt vorhanden → 144 |
| Plötzlicher Tod / Unklarer Todesfall | 144 (Sanität) | Sanität verständigen, die den Tod feststellen und bei Bedarf Polizei hinzuziehen |
| Tod durch Unfall (Verkehr, Arbeit etc.) | 144 und 117 | Erst Rettung (144), dann Polizei (117), die den Sachverhalt klärt |
| Gewaltsamer oder verdächtiger Tod | 117 (Polizei) | Nichts verändern – Polizei übernimmt Untersuchung |
| Suizid oder Suizidverdacht | 117 (Polizei) | Keine Berührungen, keine Veränderungen am Tatort |
| Vergiftung (z. B. Medikamente, Chemikalien) | 145 (Tox Info Suisse) + 117 oder 144 | Bei bewusstlosem Zustand oder Todesfolge → zusätzlich Polizei oder Sanität |
| Tod in einer Institution (Heim, Spital) | interne Abläufe | Personal informiert Arzt und/oder Angehörige – meist keine Polizei notwendig |
| Tod in der Öffentlichkeit (z. B. Park) | 144 und/oder 117 | Sanität + Polizei verständigen, Ort absichern |
Wenn eine Vergiftung zum Tod führt oder eine Person bewusstlos ist, müssen sofortige Notrufe abgesetzt werden.
In der Schweiz gilt:
Polizei: 117 – bei ungeklärter, gewaltsamer oder nicht-natürlicher Todesursache
Tox Info Suisse: 145 – nationale Fachstelle für Vergiftungsfragen (24h erreichbar)
Tox Info Suisse bietet rund um die Uhr medizinische Beratung bei Vergiftungsfällen – auch für Angehörige, die nicht sicher sind, was genau passiert ist.
Wichtig: Tox Info Suisse (145) ist kostenlos und hilft auch bei Unsicherheiten – etwa wenn Medikamente, Chemikalien oder giftige Pflanzen im Spiel waren.
Weitere Infos:
🔗 www.toxinfo.ch
📞 Gratis-Notruf: 145
Wenn eine Schweizer Staatsbürgerin oder ein Schweizer Staatsbürger im Ausland verstirbt, sollte so rasch wie möglich die Helpline EDA kontaktiert werden:
EDA: Eidgenössisches Departement für auswärtige AngelegenheitenEs ist das Schweizer Pendant zum Außenministerium in anderen Ländern.
Aus dem Ausland wählen Sie:
+41 800 24 7 365(Achtung: Die +41 ist die internationale Vorwahl der Schweiz)
In der Schweiz wählen Sie: 0800 24 7 365
Die Helpline EDA ist der offizielle Notfalldienst des Bundes für Auslandschweizer:innen und deren Angehörige – sie hilft z. B. bei:
Kontaktaufnahme mit der Schweizer Botschaft oder dem Konsulat im betreffenden Land
Unterstützung bei der Repatriierung (Rückführung der verstorbenen Person in die Schweiz)
Information zu lokalen Bestimmungen (z. B. Kremation, Formalitäten, Fristen)
Hilfe bei der Organisation von Dokumenten (Todesurkunde, Pass, etc.)
Psychosoziale Unterstützung für Angehörige
Lokale Behörden informieren
Notarzt / Polizei im Land rufen
Todesfall offiziell feststellen lassen (ärztliche Bescheinigung)
Schweizer Botschaft oder Konsulat kontaktieren
Diese helfen bei der Koordination vor Ort
Helpline EDA kontaktieren
+41 800 24 7 365 – sie leiten alle nötigen Schritte ein
Bestattungsinstitut in der Schweiz benachrichtigen
Dieser übernimmt die Rückführung und alles Weitere
Unterlagen sammeln
Todesurkunde (lokal & übersetzt)
Pass / ID des/der Verstorbenen
Ev. Reiseversicherung / Zusatzdokumente
Damit eine Rückführung aus dem Ausland erfolgen kann, braucht es:
Amtlichen Totenschein (ggf. mehrsprachig oder legalisiert)
Freigabe der lokalen Behörden (z. B. Polizei oder Gerichtsmedizin)
Leichenpass (je nach Land vorgeschrieben)
Kopie des Reisepasses der verstorbenen Person
Die Botschaft hilft, diese Unterlagen zu beschaffen oder zu bestätigen.
Ein spezialisiertes Bestattungsunternehmen in der Schweiz oder vor Ort übernimmt:
Versorgung und Einsargung (inkl. ggf. vorgeschriebenem Zinksarg)
Koordination des Flug- oder Fahrzeugtransports
Zollabwicklung (bei Rückführung in die Schweiz)
Übernahme am Flughafen oder Grenzübergang
Die Angehörigen müssen sich dabei nicht selbst um Transporte oder Formalitäten kümmern, wenn sie ein Bestattungsinstitut beauftragen.
Sobald die verstorbene Person in der Schweiz angekommen ist:
übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte:
Einsargung (falls nötig)
Organisation der Bestattung oder Urnenbeisetzung
Kommunikation mit Behörden, Friedhof, Kirche etc.
In der Regel übernimmt die Schweiz (der Staat) nicht die Kosten für die Repatriierung (Rückführung) einer verstorbenen Person aus dem Ausland.
Die Rückführung der verstorbenen Person muss durch die Angehörigen organisiert und bezahlt werden, sofern keine speziell dafür vorgesehene Versicherungen bestehen oder privat abgeschlossen wurden.
1. Private Reiseversicherung
Viele Schweizer Reiseversicherungen – etwa Generali, AXA, Allianz oder TCS – übernehmen die kompletten Rückführungskosten, oft sogar unbegrenzt.
Voraussetzung ist ein integriertes Assistance-Modul.
Bereits ab CHF 65.– pro Jahr erhältlich.2. Krankenkasse (KVG & Zusatzversicherung)
Die Grundversicherung (KVG) deckt keine Rückführungskosten im Todesfall im Ausland.
Einige Zusatzversicherungen der Krankenkassen können jedoch Teilkosten übernehmen – z. B. für Organisation, Rückführung oder Überführung ins Heimatland.
Wichtig: Die Leistungen variieren stark – im Einzelfall prüfen!
3. Unfallversicherung (UVG/SUVA)
Die UVG (Unfallversicherungsgesetz) übernimmt die Rückführungskosten nur, wenn:
der Tod auf einen versicherten Unfall zurückzuführen ist (beruflich oder privat). Bei Tod durch Krankheit werden keine Leistungen bezahlt.
die verstorbene Person in der Schweiz UVG-versichert war (z. B. über SUVA oder andere anerkannte UVG-Träger)
UVG-Leistungen im Todesfall:
- Bis CHF 5’280 für Bestattungskosten (inkl. Rückführung)
Übernahme vonRücktransportkosten, wenn sie notwendig & verhältnismässig sind
Keine Kostenübernahme, wenn:
die Todesursache keine Unfallfolge ist (z. B. Krankheit)
keine UVG-Versicherung bestand
der Tod durch Suizid oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde
Fragen Sie uns gerne an, wir beraten Sie gerne und kostenlos darüber.
Pro Senectute unterstützt ältere Menschen und Angehörige auch in belastenden Situationen, wenn ein Todesfall bevorsteht oder eingetreten ist. Sie bietet Beratung und Orientierung bei wichtigen Fragen rund um Vorsorge, Entlastung, finanzielle Anliegen und administrative Schritte.
Die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) wird dann relevant, wenn Schutz- oder Betreuungsfragen geklärt werden müssen.
Zum Beispiel wenn eine Person nicht mehr urteilsfähig ist oder wenn Kinder oder schutzbedürftige Personen betroffen sind.
Die KESB kann unter anderem Beistandschaften prüfen oder Massnahmen zum Schutz betroffener Personen einleiten.
Eine hilfreiche Übersicht zu den wichtigsten Schritten und Informationen im Todesfall bietet die Schweizer Informationsseite „Was tun bei Todesfall“. Dort finden Sie auch einen ausdruckbaren PDF-Wegweiser, der Angehörige Schritt für Schritt durch die wichtigsten Punkte begleitet.
Erhalten Sie ein unverbindliches Angebot oder vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch – wir sind jederzeit für Ihre individuellen Wünsche da. Diskret, einfühlsam und schnell.